Erholungssuchende aufgepasst !!!

Verhandlung beim Amtsgericht Frankenberg am 30.06.2014.

Ein Erholung suchender Bürger aus Bromskirchen stand vor Gericht, weil er ein von der Gemeinde Bromskirchen verhängtes Bußgeld für das Befahren des Weges zum Silbersee nicht bezahlen wollte.

Dass es sich dabei um keine Person aus Bürgermeister Freses Freundeskreis handelt, bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Die Verhandlung wurde vertagt, weil das Gericht weitere Informationen einholen muß, um zu einem Urteil zu gelangen.

Aber eine Aussage Freses sollte keinem Bürger vorenthalten werden.

Herr Frese steht auf dem Standpunkt, dass die Wege zum Silbersee nicht mit Fahrzeugen befahren werden dürfen . Es sei denn man besitze ein Grundstück in diesem Bereich, oder habe dort land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten zu verrichten.

Laut Frese darf nur zum See fahren, wer das Haus am Silbersee gemietet hat und dessen Gäste.

Wenn erst einmal der Badesteg fertig gestellt ist und Familien dorthin einen Ausflug  mit Kind, Kegel und Badeboot unternehmen wollen , dann müssen sie die Anreise wohl zu Fuss erledigen.

Das selbe gilt dann sicher auch für die Mitglieder des Angelvereins oder Touristen die einen Angelschein gelöst haben. Die müssen ihre Utensilien dann dorthin tragen.

Frese glaubt, das alles mit der neuen „Feldwegesatzung“ rechtfertigen zu können.

Die Befürchtung aus diesem Blog , Frese könnte die Feldwegesatzung nutzen um, ihm unliebsame, Personen zu verfolgen, scheint nun zu zutreffen.

Täglich fahren zig Fahrzeuge zum Silbersee. Warum gab es seit Inkrafttreten der Satzung keine Welle von Bußgeldbescheiden?

Offensichtlich macht Herr Frese von seinem Ermessensspielraum derart Gebrauch, dass nur Personen verfolgt werden, mit denen er glaubt auf Kriegsfuß zu stehen.

Ob dieses Gebahren dazu beitragen kann den Einwohnerschwund zu stoppen ist fraglich.

Ein Besuch auf der Gemeindeverwaltung…….Herr Manfred Lange berichtet

Am 22.10 gegen 11:30 Uhr ging ich zur Gemeindeverwaltung, weil ich dort etwas zu erledigen hatte.

Der Sachbearbeiter, der mein Anliegen entgegen nahm, war freundlich zu mir. 

Alles war in Ordnung. Ich verabschiedete mich und ging durch den Flur zum Ausgang.

Ich hatte den Türgriff schon in der Hand als unser Bürgermeister, der sich im Kopierraum aufhielt, mich entdeckte.

Er brüllte mich an: Raus hier,ich will mit ihnen nichts zu tun haben, sie haben mich beleidigt.

Diesen Wortlaut wiederholte er mehrmals.

Ich ging hinaus.

Was ist das denn? Reicht es Herrn Frese nicht mehr kritische Bürger mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln „von Amts wegen“ fertig zu machen.
Scheinbar nicht. Sich auf ein solches Niveau zu begeben, birgt allerdings eine Gefahr. Nicht jeder hat sich so im Griff wie Herr Lange. Es gibt auch Zeitgenossen, die sich das nicht bieten lassen.

 

Bernd Dirks: „Der Lügner Frese hat wieder zugeschlagen“

Auszug aus dem 41.Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (www.datenschutz.hessen.de) :
3.3.7.4 Falsche Angaben gegenüber dem Betroffenen und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten widersprechen dem Transparenzgrundsatz

Auch wenn die eigentliche Datenübermittlung aus der Einwohnermeldedatei rechtmäßig und datenschutzrechtlich von mir nicht zu beanstanden war, führten Falschauskünfte zu unnötigen und aufwändigen Ermittlungen.
Die geplante Erweiterung des Erdgasnetzes in Bromskirchen veranlasste den dortigen Energieversorger die Bürger anzuschreiben, um das Interesse an einer erweiterten Erdgasversorgung einschätzen zu können. Ein Bürger bat mich um datenschutzrechtliche Prüfung, ob die Gemeinde hier den Datenschutz verletzt haben könnte, da er der Übermittlung seiner persönlichen Daten widersprochen habe.
Auf Nachfrage teilte mir der Energieversorger mit, dass er Adressdaten bei der Deutschen Post gemietet hätte, eigene Kunden informiert habe und auch das örtliche Telefonbuch von Bromskirchen genutzt habe. Mit dieser Auskunft war der Betroffene nicht einverstanden, da der Energieversorger bei der Adressierung seinen zweiten Vornamen benutzt hatte, der nur dem Einwohnermeldeamt bekannt sei. In der Stellungnahme der Gemeinde Bromskirchen wurde ausdrücklich festgestellt, dass an den Energieversorger keine Einwohnermeldedaten übermittelt wurden. Auch nach einer Konfrontation mit dem Ergebnis einer Auswertung des Protokolls zu Abfragen in der Einwohnermeldedatei, die nachwies, dass im fraglichen Zeitraum der Einwohnermeldedatensatz des Betroffenen abgefragt wurde, blieb die Gemeinde Bromskirchen bei ihrer Aussage, dass keine Einwohnermeldedaten übermittelt wurden. Für die eingeholte Hausauskunft wurden andere verwaltungsinterne Gründe genannt.
Meine datenschutzrechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts waren damit zunächst erschöpft, dies habe ich dem Betroffenen entsprechend mitgeteilt. Vier Monate später legte mir der Betroffene eine erneute Auskunft des Energieversorgers zur Herkunft der Adressdaten für das Anschreiben an potentielle Erdgasanschlussnehmer vor. Danach erhielt der Energieversorger vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bromskirchen eine sogenannte Gruppenauskunft aller Einwohner einer Straße. Nach § 34 Abs. 3 HMG ist eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.
Im Hinblick auf den Klimawandel gehört der Einsatz des umweltfreundlicheren Energieträgers Erdgas zur allgemeinen Daseinsvorsorge und liegt durchaus im öffentlichen Interesse. Daher ist die erteilte Gruppenauskunft an den Energieversorger datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Bei der Erteilung einer Gruppenauskunft an einen Dritten sind hierbei ausschließlich Auskunftssperren nach § 34 Abs. 5 HMG zu beachten (Gefährdung für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit u. Ä.). Die von dem Betroffenen angeführte Auskunftssperre nach § 34a HMG verbietet ausschließlich eine einfache Melderegisterauskunft in einem automatisierten Verfahren über das Internet und spielt bei Gruppenauskünften keine Rolle.
Umso unverständlicher ist mir das Auskunftsverhalten der Gemeinde Bromskirchen und des Energieversorgers. Dieses widerspricht dem datenschutzrechtlichen Transparenzgrundsatz. Jeder Betroffene hat gemäß § 18 Abs. 3 HDSG einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft seiner Daten. Werden hier falsche Angaben gemacht, wird dieses Recht ad absurdum geführt. Das Auskunftsrecht des Hessischen Datenschutzbeauftragten nach § 29 HDSG wurde hierbei ebenfalls nicht beachtet.
Gerade in diesem Fall hätte die Erteilung einer korrekten Auskunft letztlich dazu gedient, die Gemeinde von unberechtigten Vorwürfen zu entlasten.
Im Hinblick darauf, dass die Datenübermittlung an den Energieversorger rechtmäßig war, habe ich darauf verzichtet, die falschen Auskünfte der Gemeinde Bromskirchen und des Energieversorgers förmlich zu beanstanden. Der Betroffene wurde entsprechend informiert.

Erläuterung: Der Hessische Datenschutzbeauftragte ging davon aus, dass die Daten des Betroffenen in Form einer Gruppenauskunft weiter gegeben wurden. Dabei hatte er sich auf Auskunft des Energieversorgers gestützt. Dass auch dieser es offensichtlich nicht so genau nimmt mit der Wahrheit, war dem Datenschützer nicht in den Sinn gekommen.

Nun wurde aber gerichtlich festgestellt, dass auch der Energieversorger die Unwahrheit gesagt hatte.

Warum machen die das? Wollten die ihren „Geschäftspartner“ Frese schützen.

Lohnt sich das, für Frese lügen. Diese Frage sollte sich Jeder stellen, der das schon mal getan hat.

Das ist schon eine verzwickte Lage für den Energieversorger, einerseits ein Erdgasnetz mit Freses Hilfe in Bromskirchen aufbauen und andererseits für den mangelnden Fortschritt bei der Umsetzung von Vorhaben zur Energiewende gerügt zu werden.

Was viele Bürger ärgert: Alle kaputten Straßen , oder die die mal kaputt gehen könnten, werden von Grund auf erneuert. Da werden intakte Kanäle und Wasserleitungen erneuert, um für die Zukunft Ruhe zu haben. Schön wärs. Jetzt wird alles wieder aufgerissen, um eine Gasleitung zu legen.

Die Flickerei geht von vorne los. Die Anlieger haben es ja. Und wer es nicht hat, der kann ja sein Haus verkaufen.

 

Tagung der Ausschüsse……

……am Dienstag dem 26.02.2013 tagten der Haupt-und Finanzausschuß sowie der Ausschuß LNU.

Dabei wurden einige weitreichende Empfehlungen für die Gemeindvertretersitzung am 04.03.2013 ausgesprochen, die wegen der Einstimmigkeit in den Ausschüssen wohl auch so verabschiedet werden.

Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr:

Die Abwassergebühr wird im Durchschnitt um 109 % erhöht.

Wer also bisher 300,-€ für Abwasser bezahlt hat, der wird künftig über 600,-€ bezahlen müssen.  Wenn der Haushalt aus 4 Personen bestehen würde, wären das pro Person dann etwa 150,-€.

Da muss die Presse aber etwas falsch verstanden haben. Dort steht zu lesen, die Gebühren müssten künftig kostendeckend erhoben werden und die Gemeinde hätte bisher  jährlich 34000,-€ bei der Abwasserentsorgung draufgelegt.

Bei der Einwohnerzahl Bromskirchens müssten dann ca. 20,-€ pro Nase ausreichen um eine Kostendeckung zu gewährleisten.

Vermutlich ist da eine Null verloren gegangen. Sicher klärt sich das noch.

Ansonsten sollten die Bürger nicht gleich revoltieren, sondern die Entscheidung der Gemeindvertretung akzeptieren,  wenn sie einstimmig gefällt wird.

Trotzdem gibt es noch einige Unklarheiten.:

Die Firma Hoppe nutzt Niederschlagswasser als Brauchwasser.  Was aber, wenn das Brauchwasser verbraucht ist? Wo läuft es dann hin?

Die Firma Ante lässt das Regenwasser versickern.

Das stimmt so nicht ganz. Es gibt da eine behördlich nicht genehmigte Einleitung in den Somplarbach und das Regenwasserbecken im Dudenbach.

Nach Angaben des Bürgermeisters hat das Ding über 400.000,-€ verschlungen. Vom Land und Landkreis gab es einen Zuschuss von ca. 110.000,- €.

Der alleinige Nutzer, die Fa. Ante, hat nicht einmal 20.000,-€ dazu gegeben.

Der Bürgermeister hatte damals kommuniziert, das Becken sei eine Angelegenheit der Fa. Ante. Die Gemeinde würde lediglich als Vorhabensträger auftreten damit höhere Landeszuwendungen fließen könnten. Insgesamt würde das Becken allein durch Zuschüsse und die Fa. Ante bezahlt. Also ein Nullsummenspiel für die Gemeinde.

Auch wenn diese 400.000,-€ nur gelogen sein sollten um höhere Zuwendungen zu bekommen, dann steckt die Gemeinde doch mit etwa 200.000,-€ darin.

Zur Erinnerung: das Becken wurde ohne Gemeindratsbeschluss gebaut.

Sollte es wirklich so sein, dass Ante trotz des eigens für ihn errichteten und durch die Gemeinde finanzierten Bauwerks keine Entwässerungsbühren zahlen muss, die Kosten aber bei der Berechnung der Gesamtkosten für Abwasserentsorgung der Gemeinde auftauchen, dann wäre dies schon sehr bedenklich.

Einführung einer Feldwegesatzung:

Es soll eine Feldwegesatzung eingeführt werden. Wie man dem Verlauf der Sitzung entnehmen konnte, wurde der erste Entwurf bereits von Vertretern der Landwirtschaft geprüft und mit Änderungsvorschlägen versehen.

Es wurde auch deutlich, dass Vieles nicht geregelt ist. Dieser Einwand wurde mit dem Hinweis auf den gesunden Menschenverstand abgetan.

Das ist schon alles sehr verdächtig. Der Bürgermeiser hat die Änderungswünsche der Landwirte widerspruchsfrei hingenommen.

Ihm ginge es nur darum eine Handhabe gegen Leute zu haben die Feldwege befahren.

Das Ausführen von Hunden mit dem Auto war ihm besonders ein Dorn im Auge.

Was aber, wenn seine Freunde das tun, wenn seine Freunde mit dem Quad im Feld herumfahren?

Es muss Niemand bestraft werden, es kann aber geschehen. Das ist Ermessenssache.

Wer entscheidet aber, ob eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird oder nicht. Ganz allein der Herr Bürgermeister.

Also kann man vermuten: Es geht nur darum, die Macht dieser Person noch weiter zu stärken.

Oder geht es gar darum, nachträglich geänderte Bedingungen für schwebende Verfahren zu schaffen??

Man wird sehen.

Schön wäre es, wenn die Gemeindvertreter endlich mal eine Bürgerfragestunde einführen würden. Dann könnten Fragen von Zuschauern gleich geklärt werden, bevor irgendwelche Gerüchte im Dorf die Runde  machen.

Aber das wir der Herr Bürgermeister zu verhindern wissen. Damit würde Querulanten nur ein Forum geboten.

Abschliessend muss man sowohl dem Bürgermeister, als auch den Gemeindvertretern ein Lob aussprechen.

Herr Frese war in all seinen Äußerung sehr korrekt. Keine Seitenhiebe, keine unterschwelligen Unterstellungen oder Bezichtigungen.

Und auch die Gemeindvertreter wirkten mit ihren Fragen aufgeweckt, engagiert und kompetent.

Datenschutz…….

……..wird in Bromskirchen groß geschrieben.

So ähnlich äußerte sich Herr Frese unlängst bei einer öffentlichen Veranstaltung.

Das spricht für Bromskirchen, dass Rechte Einzelner gewahrt werden.

Stellen sie sich aber mal vor, sie wären von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit und die Nachbarn wüssten darüber Bescheid und würden hinter ihrem Rücken tuscheln.

Oder das ganze Dorf wüsste , wenn sie Wohngeld, Hartz IV, oder andere Sozialleistungen beziehen würden.

Könnten sie dann noch aufrecht im Dorfladen einkaufen, oder würden sie lieber Anonymität bei Aldi & Co. suchen?

Oder wie wäre es, wenn im Dorf kursiert, wer seine Abgaben an die Gemeinde nicht pünktlich entrichtet.

Oder was wäre, wenn sie aus irgendwelchen Gründen  verschuldet wären und ihr Lohn würde gepfändet. Wäre es nicht höchst peinlich wenn die breite Öffentlichkeit davon erfahren würde.

Oder Jemand steht vor der Haustür und will ihnen etwas verkaufen weil er einen Tipp bekommen hat, dass sie als Kunde für ein gewisses Produkt in Frage kämen.

Gut dass wir in Bromskirchen vor solchen Indiskretionen geschützt sind.

Sicher erweist sich die derzeit laufende, gegen die Gemeide Bromskirchen gerichtete, Klage, wegen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen als haltlos und völlig aus der Luft gegriffen.

Neueste Ekenntnisse ….

Folgendes schrieb „Unser Sachverständiger“ :

„Hallo Frank, nach dem ich Eure mail beantwortet habe, kam folgende Meldung herein:
In Baltimore, hat eine neue Studie ergeben, dass ein Rückgang der von Bäumen bedeckten Fläche von 10 %,  einen Anstieg der Kriminalität von 12% nach sich zieht.

Davon hat Eurer Bürgermeister wohl noch nichts gehört. In mehreren renommierten Unis in Amerika gibt es jetzt das Studienfach Umweltpsychologie und Studien, wie sich Bäume in der Stadt auf das Wohlbefinden der Bürger auswirken.
Euer Bürgermeister hat wohl noch viel zu Lernen. “

Schaut euch doch mal um in Bromskirchen und in Somplar.

Und dann, geht mal an einem sonnigen Sommertag nach Laisa oder Berghofen.

So sehen Begegnungsstätten im dörflichen Bereich aus.

Ganz ohne Landeszuwendungen entstanden.

Aber es braucht eigentlich keine neuesten Erkenntnisse.

AlexanderFreiherr von Humboldt schrieb bereits.

“ Habt Ehrfurcht vor dem Baum. Er ist ein einziges großes Wunder,

und euren Vorfahren war er heilig.

Die Feindschaft gegen den Baum ist ein Zeichen der Minderwertigkeit eines Volkes

und von niederer Gesinnung des Einzelnen. „

Wir Hellseher

Es kommt wie vorausgesagt.

Herr Frese interessiert es einen Dreck, ob Wurzeln vorhanden sind, oder nicht.

Für ihn zählt nur der äußere Eindruck.  Der ist bindend. Wider besseres Wissen.

Egal welche bewiesenen Tatsachen auch vorliegen.

Da fühlt man sich an die Praktiken der Roßtäuscher aus vergangenen Zeiten erinnert!

Dann behauptet er noch dreist, die Dorfstraße wäre nicht von Baufahrzeugen befahren worden.

Dann sind all die LKW samt Tieflader wohl mit dem Bananehubschrauber eingeflogen worden.

Die angedachte Erneuerung des Weges „Am Kamp“ begründet er damit, dass bei einer möglichen Sanierung in einigen Jahren, dann der neue Dorfmittelpunkt durch Überfahren mit Baufahrzeugen wieder lädiert werden könnte.

Das ist schon eine seltsame Logik.

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Im letzten Satz gibt er dann noch zu, dass er gelogen hat: „Unser Vorgang beschränkt sich auf die bekannten Schreiben“.

Herr Frese hatte doch behauptet, er habe die Sache „gemeinsam mit einem Vertreter unseres Ingenieurbüros“ überprüft.

Ja gibt es darüber kein Protokoll, keine Notiz, keine Dokumetation irgendwelcher Art. Wenn es derartige Unterlagen doch geben sollte, dann muss er sie nach HUIG herausgeben.

Was er nicht hat, muss er nicht herausgeben.

Dann darf er aber Dritte nicht mit hineinziehen.

Das kennen wir ja schon aus anderen Vorgängen:    DiePolizei sagt…… ,      in Absprache mit dem zuständigen Forstamt…… ,      im Einvernehmen mit Behörde XY….,   im Interesse des Gemeinwohls……..,      sind gängige Formulierungen in seinen kreativen Schreiben.

Noch was : bromskirchen-info ist seit Sonntag bei Google von Platz 5 auf Platz 2 vorgerückt.

Danke für das Interesse.

Dumm gelaufen, Herr Bürgermeister !

Was der ehrenwerte Herr Frese nicht ahnen konnte:

Herr Schütz hatte, als 2008 der Hydrant erneuert wurde, die Gelegenheit für einen Schnappschuss genutzt.

Und siehe da, es gibt an dieser Stelle keine größeren Wurzeln:

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Aber solche Tatsachen können unseren Herrn Frese nicht beeindrucken.

Augen zu und durch. Wenn er dann vor Gericht scheitert, so wie zuletzt mit den Schienbeinschen Grenzmarken, dann ist es wieder die Gemeindekasse, die seinen persönlichen Kleinkrieg finanziert. Ist ja nur das Geld der Bürger.

Das ist schon toll wenn man unbescholtene Bürger völlig ohne Risiko attackieren kann.

Was ist los mit den Gemeindevertretern? Was sagen die Mitglieder des Gemeindevorstandes?

Herr Frese macht das alles im Sinne der Gemeinde.

Sind die so naiv? Oder haben sie einfach nur Angst?

Was für ein Arsch…..

…….. so lautete die Reaktion der meisten Mitbürger.

Was war geschehen.

Unser, bei immer weniger Bürgern beliebter, Bürgermeister , Herr Frese, sieht in einer Verwerfung der Fahrbahndecke , etwa 20 cm vom Fahrbahnrand, eine derartige Gefahr, dass er glaubte sofort handeln zu müssen.

Er lies ein Schild aufstellen, das auf eine Gefahr hinweist.

Seitdem wird in der Dorfstraße langsamer gefahren und die Verkehrsteilnehmer  halten Ausschau nach einer Gefahrenstelle. Ohne Erfolg.

Es gibt da keine Gefahr.

Das müsste eigentlich jeder Depp verstehen.

1. Die Verwerfung kann bei Geschwindigkeiten, wie sie innerörtlich gefahren werden, kein Fahrzeug aus der Bahn werfen oder beschädigen.

2.Wer so dicht am Fahrbahnrand fährt, dass er die entsprechende Stelle überfährt, läuft eher Gefahr, seinen Aussenspiegel am angrenzenden Zaun zu beschädigen.

3. Seit Aufstellung des Warnschildes, besteht Gefahr durch das Schild selbst, welches erheblich weit in die Fahrbahn ragt.

Das Warnschild:

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Die angebliche „Gefahrstelle“

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Das Schreiben:

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Haben wir nicht einen Schildbürgermeister?

Die Sache hat auch etwas Gutes: Immer mehr Menschen in Bromskirchen und langsam auch in Somplar werden wach und sind nicht mehr bereit, sich für dumm und unmündig verkaufen zu lassen.

Noch´n Leserbrief

Wir erinnern uns:

Frau Dirks hatte in einem Leserbrief ihre Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass in Bromskirchen  behauptet wurde, es gäbe keine Metzgerei mehr im Ort.

Abgesehen davon, dass solche Aussagen eine geschäftsschädigende Wirkung haben können, sollte diese Falschmeldung möglicherweise dem Zweck dienen, einen Fleischverkauf  im Dorfladen zu rechtfertigen.

Etwas später hat auch Herr Dirks einen Leserbrief aufgesetzt, indem er unter anderem, die Praxis der Gemeinde , bei derVermietung von gemeindeeigenen Einrichtungen beanstandete.

Dieser Brief  wurde von keiner Zeitung abgedruckt.

Auf Anfrage bei einem der Blätter wurde Herrn Dirks mitgeteilt, die Redaktion habe beschlossen zum Thema Dorfladen Bromskirchen nur einen Leserbrief abzudrucken. Und dies sei bereits geschehen.

Komisch: zur Reaktivierung der Bahnstrecke konnten wir schon ein Dutzend Lesermeinungen registrieren.

 

Nun aber der Brief des Herrn Dirks:

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Leserbrief zum Artikel vom 18.08.2012 „Neueröffnung Dorfladen Bromskirchen“

Der Grundgedanke einen Dorfladen anzubieten ist im Allgemeinen als positiv zu bewerten.

Was aber ist die Kehrseite der Medaille? Viele Dorfläden die teils im Familienbesitz standen, mussten ihre Türen mangels Umsatz schließen. Was haben diese Unternehmen gegenüber dem Dorfladen Bromskirchen falsch gemacht? Lag es daran, dass keine Zuschüsse flossen, oder daran, dass die Bürger bei Privatnutzungen von öffentlichen Gebäuden (z.B. DGH) nicht dazu verpflichtet wurden, Getränke aus dem Dorfladen zu beziehen? Ich erinnere mich, dass Herr Frese in der Vergangenheit gegenüber der Presse äußerte: „Jeder will einen Dorfladen und keiner geht hin“. Was geschieht, wenn der gewünschte Umsatz tatsächlich ausbleibt?   Die Verantwortlichen werden sicherlich nicht in Haftung genommen. Letztendlich muss mal wieder der Steuerzahler, also wir und unsere Kindeskinder für die Schulden aufkommen.

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