Einige haben es nicht mitbekommen……

……..wie es damals beim Ausbau der Straße am Kamp mit der Erhebung der Beiträge gelaufen ist.

Tatsächlich hat es Anlieger gegeben, deren Beiträge satzungskonform ermittelt wurden.

Von 36 Grundstücken wurden etwa die Hälfte nach Satzung abgerechnet. Bei der anderen Hälfte kam es zu alternativen Berechnungen, individuell festgelegt vom damaligen Bürgermeister Karl Friedrich Frese.

Dass es sich bei den Bevorteilten überwiegend um Geschäftsleute, gutsituierte und Frese in irgendeiner Form nahe stehende Personen handelte, bedarf dabei wohl keiner Erwähnung.

Um es kurz zu machen: Die meisten Bevorteilten hätten aber bei korrekter Berechnung noch weniger bezahlen müssen. Denn es gab nur drei Personen, welche in einem Maße begünstigt wurden, dass die übrigen Minderbeiträge dagegen Peanuts sind.

Die Eigentümer des Grundstücks Am Kamp 16 haben ca. 16000,-€ bezahlen müssen.

Nach Überprüfung der Berechnungen aller Beteiligten, wurde daraufhin Widerspruch eingelegt, der dann, wie in Bromskirchen immer zu erwarten ist, zurück gewiesen wurde.

Daraufhin wurde die Gemeinde Bromskirchen auf Rückerstattung von ca. 5800,-€ verklagt. Bis es zur Gerichtsverhandlung kam dauerte es zwei Jahre.

Bei dieser Gerichtsverhandlung hat Herr Schütz belegt, dass nach seiner Berechnung, dem heutigen Bürgermeister Ottmar Vöpel, als Haupbegünstigtem ein Vorteil von über 20000,-€ gewährt worden war.

Weder Herr Vöpel (da schon amtierender Bürgermeister), noch Herr Frese waren bei dieser Verhandlung anwesend. Die Gemeinde wurde lediglich durch einen Verwaltungsmitarbeiter und den Anwalt des Städte- und Gemeindebundes vertreten.

Die ganze Verhandlung dauerte nur etwa 20 Minuten. Der Anwalt der Gemeinde bot, nachdem die Vorsitzende Richterin einige kritische Fragen gestellt hatte, einen Vergleich an: Dem Kläger wurde ein Betrag von ca. 4700,-€ angeboten. Herr Schütz willigte ein, weil er nich noch einmal ein halbes Jahr bis zu einer weiteren Verhandlung warten wollte.

Im Nachhinein war dies möglicherweise ein Fehler. Da es ja zu keinem Urteil gekommen war konnte auch nicht weiter strafrechtlich gegen Beteiligte vorgegangen werden.

Hier wäre zu prüfen gewesen, ob möglicherweise eine Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsnahme im Amt vorlag.

Herr Vöpel gab später an, er habe von dieser Bevorteilung keine Ahnung gehabt. Das ist seltsam. Als er seinerzeit von einem Anlieger gefragt wurde, ob er denn zum vor Ort Termin für die Beitragspflichtigen kommen werde, hat er geantwortet, dass er damit nichts zu tun habe.

Das war schon ein Indiz dafür, dass er von seiner Sonderbehandlung durch den Bürgermeister Frese wusste.

Außerdem hat Herr Schütz Herrn Vöpel vor der Gerichtsverhandlung vorgeschlagen, eine Nachberechnung vorzunehmen, damit die Beiträge gerecht verteilt würden. Dann wäre eine Gerichtsverhandlung ja schliesslich überflüssig gewesen. Aber davon wollte Herr Vöpel , der mit dem Anspruch angetreten war, alle Bürger gleich zu behandeln, nichts wissen.

Die Zahlung des oben genannten Betrages , musste dann noch vom Gemeindevorstand bewilligt werden.

Es wäre interessant gewesen, zu erfahren, wie Herr Vöpel das zu Stande kommen des gerichtlichen Vergleichs vorgetragen hat. Hat er dem Gemeindevorstand erklärt, durch einen Berechnungsfehler den er nicht zu vertreten habe, sei Herrn Schütz eine Rückzahlung zu gewähren, oder hat er reinen Wein eingeschenkt und zugegeben, dass er selbst auf Kosten von Geringverdienern und Witwen der Hauptnutznießer dieser fehlerhaften Erhebung war.

Auf jeden Fall gut wenn man als Bürgermeister den Gemeindevorstand im Griff hat. Noch besser wäre es jedoch , wenn man ein Mitglied der eigenen Familie dort unterbringen könnte.

Übrigens: Die Berechnungen, wie sie von der Gemeinde vorgenommen wurde und wie sie hätte aussehen müssen, können selbstverständlich, nach vorheriger Anmeldung, bei Herrn Schütz eingesehen werden.

Vorladung?