Bernd Dirks: „Der Lügner Frese hat wieder zugeschlagen“
Auszug aus dem 41.Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (www.datenschutz.hessen.de) :
3.3.7.4 Falsche Angaben gegenüber dem Betroffenen und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten widersprechen dem Transparenzgrundsatz
Auch wenn die eigentliche Datenübermittlung aus der Einwohnermeldedatei rechtmäßig und datenschutzrechtlich von mir nicht zu beanstanden war, führten Falschauskünfte zu unnötigen und aufwändigen Ermittlungen.
Die geplante Erweiterung des Erdgasnetzes in Bromskirchen veranlasste den dortigen Energieversorger die Bürger anzuschreiben, um das Interesse an einer erweiterten Erdgasversorgung einschätzen zu können. Ein Bürger bat mich um datenschutzrechtliche Prüfung, ob die Gemeinde hier den Datenschutz verletzt haben könnte, da er der Übermittlung seiner persönlichen Daten widersprochen habe.
Auf Nachfrage teilte mir der Energieversorger mit, dass er Adressdaten bei der Deutschen Post gemietet hätte, eigene Kunden informiert habe und auch das örtliche Telefonbuch von Bromskirchen genutzt habe. Mit dieser Auskunft war der Betroffene nicht einverstanden, da der Energieversorger bei der Adressierung seinen zweiten Vornamen benutzt hatte, der nur dem Einwohnermeldeamt bekannt sei. In der Stellungnahme der Gemeinde Bromskirchen wurde ausdrücklich festgestellt, dass an den Energieversorger keine Einwohnermeldedaten übermittelt wurden. Auch nach einer Konfrontation mit dem Ergebnis einer Auswertung des Protokolls zu Abfragen in der Einwohnermeldedatei, die nachwies, dass im fraglichen Zeitraum der Einwohnermeldedatensatz des Betroffenen abgefragt wurde, blieb die Gemeinde Bromskirchen bei ihrer Aussage, dass keine Einwohnermeldedaten übermittelt wurden. Für die eingeholte Hausauskunft wurden andere verwaltungsinterne Gründe genannt.
Meine datenschutzrechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts waren damit zunächst erschöpft, dies habe ich dem Betroffenen entsprechend mitgeteilt. Vier Monate später legte mir der Betroffene eine erneute Auskunft des Energieversorgers zur Herkunft der Adressdaten für das Anschreiben an potentielle Erdgasanschlussnehmer vor. Danach erhielt der Energieversorger vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bromskirchen eine sogenannte Gruppenauskunft aller Einwohner einer Straße. Nach § 34 Abs. 3 HMG ist eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.
Im Hinblick auf den Klimawandel gehört der Einsatz des umweltfreundlicheren Energieträgers Erdgas zur allgemeinen Daseinsvorsorge und liegt durchaus im öffentlichen Interesse. Daher ist die erteilte Gruppenauskunft an den Energieversorger datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Bei der Erteilung einer Gruppenauskunft an einen Dritten sind hierbei ausschließlich Auskunftssperren nach § 34 Abs. 5 HMG zu beachten (Gefährdung für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit u. Ä.). Die von dem Betroffenen angeführte Auskunftssperre nach § 34a HMG verbietet ausschließlich eine einfache Melderegisterauskunft in einem automatisierten Verfahren über das Internet und spielt bei Gruppenauskünften keine Rolle.
Umso unverständlicher ist mir das Auskunftsverhalten der Gemeinde Bromskirchen und des Energieversorgers. Dieses widerspricht dem datenschutzrechtlichen Transparenzgrundsatz. Jeder Betroffene hat gemäß § 18 Abs. 3 HDSG einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft seiner Daten. Werden hier falsche Angaben gemacht, wird dieses Recht ad absurdum geführt. Das Auskunftsrecht des Hessischen Datenschutzbeauftragten nach § 29 HDSG wurde hierbei ebenfalls nicht beachtet.
Gerade in diesem Fall hätte die Erteilung einer korrekten Auskunft letztlich dazu gedient, die Gemeinde von unberechtigten Vorwürfen zu entlasten.
Im Hinblick darauf, dass die Datenübermittlung an den Energieversorger rechtmäßig war, habe ich darauf verzichtet, die falschen Auskünfte der Gemeinde Bromskirchen und des Energieversorgers förmlich zu beanstanden. Der Betroffene wurde entsprechend informiert.
Erläuterung: Der Hessische Datenschutzbeauftragte ging davon aus, dass die Daten des Betroffenen in Form einer Gruppenauskunft weiter gegeben wurden. Dabei hatte er sich auf Auskunft des Energieversorgers gestützt. Dass auch dieser es offensichtlich nicht so genau nimmt mit der Wahrheit, war dem Datenschützer nicht in den Sinn gekommen.
Nun wurde aber gerichtlich festgestellt, dass auch der Energieversorger die Unwahrheit gesagt hatte.
Warum machen die das? Wollten die ihren „Geschäftspartner“ Frese schützen.
Lohnt sich das, für Frese lügen. Diese Frage sollte sich Jeder stellen, der das schon mal getan hat.
Das ist schon eine verzwickte Lage für den Energieversorger, einerseits ein Erdgasnetz mit Freses Hilfe in Bromskirchen aufbauen und andererseits für den mangelnden Fortschritt bei der Umsetzung von Vorhaben zur Energiewende gerügt zu werden.
Was viele Bürger ärgert: Alle kaputten Straßen , oder die die mal kaputt gehen könnten, werden von Grund auf erneuert. Da werden intakte Kanäle und Wasserleitungen erneuert, um für die Zukunft Ruhe zu haben. Schön wärs. Jetzt wird alles wieder aufgerissen, um eine Gasleitung zu legen.
Die Flickerei geht von vorne los. Die Anlieger haben es ja. Und wer es nicht hat, der kann ja sein Haus verkaufen.