………Wasserrechtlich soll Niederschlagswasser am Anfallort versickert oder einem oberirdischen Gewässer zugeleitet werden. Nur wenn dies aus wasserwirtschaftlichen oder anderen rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, ist das Niederschlagswasser der öffentlichen Kanalisation zuzuleiten.—–Ende Zitat.
Dieser Satz gibt im Wesentlichen den Inhalt des §55 des Wasserhaushaltsgesetzes wieder.
Also: Versickerung ist das erste Ziel welches verfolgt werden sollte, um diesem Gesetz gerecht zu werden.
Wer Regenwasser versickern lässt, trägt zur Grundwasserneubildung bei und leistet unserer Gesellschaft einen wichtigen Dienst.
Nachdem die Grundwasserstände in unseren Breiten seit Jahren zurück gehen und sich die Situation in 2018 noch einmal deutlich verschärft hat, sollte doch allmählich Jedem klar sein, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit Wasser ist.
Doch scheint es Gemeindevertreter zu geben, die Personen welche so handeln, vorwerfen, sie wollten sich vor Kosten drücken.
Während für Landwirte, die Grundwasser schonend düngen, Anreize geschaffen werden, sollen Verbraucher in Bromskirchen für ihr vorbildliches Verhalten noch bestraft werden.
Auch wenn es knapp ist in der Gemeindekasse, sollte man mal einen Blick zurück werfen: Der ehemalige BM Frese hatte einst verkündet es käme mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren lediglich zu Verschiebungen. Es gäbe Gewinner und Verlierer aber es käme zu keiner Erhöhung beim Gesamtaufkommen der Wassergebühren.
Heute wissen wir das das gelogen war: Es gibt nur Verlierer. Selbst wer sein Niederschlagswasser vollständig versickern lässt, zahlt bereits deutlich mehr als vor der Umverteilung.
Ganz anders sieht es im anderen Teil der Verwaltungsgemeinschaft aus. Dort wurde eine einigermaßen Kosten neutrale Umverteilung umgesetzt.
Für Niederschlagswasser zahlt man dort die Hälfte (0,35 €) und gar keine Grundgebühr.
In Bromskirchen reicht die Grundgebühr Niederschlagswasser aber nicht mehr aus?
Wofür braucht man die Grundgebühr eigentlich? Um die Infrastruktur zu finanzieren?
Wir haben doch noch die Zählergebühr, die Grundgebühr Wasser und seit 2013 noch die zusätzliche Grundgebühr Kanal, die es bis dahin nicht gab.
Reicht das nicht?
Vielleicht lebt es sich in Allendorf doch leichter.
Übrigens: Der VGH Kassel hatte seinerzeit die Einführung der gesplitteten Abwasserberechnung gefordert weil große Märkte wie Aldi & Co. mit ihren Dach- und Parkplatzflächen enorme Mengen an Wasser nahezu kostenfrei in die Kanalisationen leiteten, welche in keinem Verhältnis standen zu den geringen Frischwassermengen welche durch ihre Angestellten bei gelegentlicher Toilettenbenutzung verbraucht wurden.
Diese Schieflage wollten die Richter beseitigt sehen.
Findige Kommunen haben diese neue Situation aber zur Einnahmesteigerung genutzt. So auch Bromskirchen. Es muss aber auch mal Schluss sein.
Andernfalls kann man sich schon auf eine erneute Klagewelle vorbereiten.
Aber die Gemeinde hat ja Rechtschutz uber den Städte- und Gemeindebund.
Die Anwälte werden es schon richten.