Der Brief der Familie Dirks

 

Hessisches Ministerium der Finanzen
z. H. Herrn Dr. Thomas Schäfer
Friedrich Ebert Allee 8

65185 Wiesbaden
Bromskirchen, den 14.02.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer,

da Sie Schirmherr unseres 775-Jahr Jubiläums in Bromskirchen waren, möchten wir Sie über einige Missstände zu beantragten Fördergeldern der Gemeinde Bromskirchen informieren.
Unser Verwaltungschef Frese ist Vorsitzender des Dorfladenvereins. Nachdem der Dorfladen in neue Verkaufsräume (ehemals Schlecker Filiale) umgezogen ist, wurden vor dem Umzug Fördergelder beantragt. In der Öffentlichkeit suggerierte Frese, dass es im Ort Bromskirchen nach Schließung der Metzgerei Rumpf, keinen weiteren Metzgerladen mehr gibt, und somit ein gewisser Notstand der Versorgung vorherrschen würde. Dieses war schlichtweg gelogen, denn es existiert nach wie vor noch eine Metzgerei (sogar mit eigener Schlachtung) im Ort. Da aber das persönliche Verhältnis zwischen dem Inhaber der Metzgerei Herrn Lache und Frese als angespannt betrachtet werden kann, wurde dieser vermutlich bewusst, oder sogar vielleicht vorsätzlich nicht erwähnt.
Gerichte, Behörden, Presse etc. werden von Frese nachweislich belogen und benutzt, um u.a. unliebsamen Bürgern Probleme zu bereiten, und dadurch seine eigenen Interessen zu verfolgen.
Den Zuschlag zur Belieferung von Fleisch- und Wurstwaren erhielt letztendlich ein Metzger aus Burgwald, der laut Informationen aus der Bevölkerung in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Ehefrau Freses stehen soll.
Hier besteht der Verdacht der Vetternwirtschaft und Veruntreuung von beantragten Fördergeldern.
Da durch Freses Verhalten in der Bevölkerung ein großer Vertrauensverlust entsteht, sei die Frage erlaubt, ob der Beruf eines Verwaltungschefs überhaupt seinem Profil entspricht?
Wir gehen davon aus, dass Ihrerseits eine entsprechende Überprüfung über die Bereitstellung der Fördergelder für den Dorfladen erfolgte.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie die von uns aufgeführten Missstände bewerten und diese ausgeräumt werden können.
Ferner sei noch ergänzend erwähnt, dass Bürger bei Nutzung der öffentlichen Einrichtungen (DGH, Grillhütte etc.) dazu genötigt werden, Getränke aus dem Dorfladen zu beziehen (siehe Anlage). Ob diese Vorgehensweise (Knebelvertrag) im Einklang mit EU-Recht steht, sei dahin gestellt. Jedenfalls wird dadurch jeglicher Wettbewerb kategorisch ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

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